Qualifizierungsprogramm

Qualifizierungsprogramm

Das Qualifizierungsprogramm des GRK 1956 vermittelt spezifisch auf das Forschungsprogramm abgestimmte ergĂ€nzende Fachkenntnisse und qualifiziert darĂŒber hinaus fĂŒr eine universitĂ€re oder außeruniversitĂ€re Karriere. So besteht z.B. die Möglichkeit, Lehrerfahrung im Hochschulbereich zu erlangen, SchlĂŒsselkompetenzen zu erwerben, Sprachkenntnisse zu perfektionieren und/oder Erfahrung im wissenschaftsorganisatorischen Bereich sowie im Kulturmanagement zu sammeln. Das Qualifizierungsprogramm bietet eine relativ große Gestaltungsfreiheit mit der Möglichkeit zu individuellen Schwerpunktsetzungen. Es besteht aus dem Studienprogramm und den Forschungsaufenthalten.

Studienprogramm

Das Studienprogramm enthĂ€lt kĂŒnftig fĂŒnf Module:

    • Modul 1 „Wissenschaftliche Qualifizierung“ (Pflichtmodul)
    • Modul 2 „Sprachkompetenz“ (Wahlpflichtmodul)
    • Modul 3 „SchlĂŒsselkompetenzen“ (Wahlpflichtmodul)
    • Modul 4 „Wissenschaftskarriere“ (Wahlpflichtmodul)
    • Modul 5 „Praxis im Wissenschafts- und Kulturmanagement“ (Wahlpflichtmodul)

Die Teilnahme an allen Veranstaltungen aus Modul 1 ist verpflichtend. Aus den Modulen 2 bis 5 kann frei gewĂ€hlt werden und somit – in Absprache mit dem Betreuungsteam – ein eigenes Qualifizierungsprofil erstellt werden. Im Laufe der dreijĂ€hrigen Promotionsphase sind mindestens drei Leistungen aus dem Bereich der Wahlpflichtmodule zu erbringen (z.B. 1. Sprachkurs Russisch, 2. Kurs „Rhetorik und PrĂ€sentation“, 3. Kurs „Medienkompetenz“). DarĂŒber hinaus können weitere Angebote aus dem Studienprogramm genutzt werden.

Modul 1

Modul 1: „Wissenschaftliche Qualifizierung“ (Pflichtmodul)

Die Teilnahme an allen Veranstaltungen ist verpflichtend.
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Modul 2

Modul 2: „Sprachkompetenz“ (Wahlpflichtmodul)

WĂ€hrend der dreijĂ€hrigen Promotionsphase sind mindestens 3 Leistungen aus den Modulen 2 – 5 zu erbringen.
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Modul 3

Modul 3: „SchlĂŒsselkompetenzen“ (Wahlpflichtmodul)

WĂ€hrend der dreijĂ€hrigen Promotionsphase sind mindestens 3 Leistungen aus den Modulen 2 – 5 zu erbringen.
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Modul 4

Modul 4: „Wissenschaftskarriere“ (Wahlpflichtmodul)

WĂ€hrend der dreijĂ€hrigen Promotionsphase sind mindestens 3 Leistungen aus den Modulen 2 – 5 zu erbringen.
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Modul 5

Modul 5: „Praxis im Wissenschafts- und Kulturmanagement“ (Wahlpflichtmodul)

WĂ€hrend der dreijĂ€hrigen Promotionsphase sind mindestens 3 Leistungen aus den Modulen 2 – 5 zu erbringen.
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Forschungsaufenthalte

FĂŒr alle Promotionsprojekte sind Forschungsreisen ins Ausland vorgesehen. In einem individuellen BeratungsgesprĂ€ch zu Beginn der Promotion wird die zeitliche Gestaltung der Aufenthalte geplant, wobei eine ÜberprĂŒfung dieser individuellen Planung bzw. eine etwaig erforderliche Neujustierung jeweils jĂ€hrlich vorgesehen ist.

Finanzierung

Die Finanzierung der Auslandsaufenthalte, die wÀhrend der dreijÀhrigen Promotionsdauer realisiert werden können, sind von den Promovierenden beim Kolleg zu beantragen.